Sonderfall volljährige Kinder

Mieträumung

Hat der Vermieter gegen den Mieter einen Räumungstitel erwirkt, ist der der Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung rechnet der Vermieter nicht mehr mit weiteren Hindernissen. Diese sind jedoch immer dann zu erwarten, wenn sich hier weitere Personen aufhalten, die im Urteil nicht namentlich erwähnt werden. Dann wird der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder gehen. Denn der Auftrag zur Räumung umfasst zunächst nur die Personen, die im Urteil genannt werden.

Was aber ist mit den Kindern der Mieter? Und macht es einen Unterschied, ob es sich um minderjä...


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