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Rauswurf trotz Mietzahlung?

Kündigung des Mietvertrages

Rückstände des Mieters können je nach Dauer und Höhe eine ordentliche, sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sagt das Gesetz.

Hat der Mieter also nichts zu befürchten, solange er jeden Monat die Nettomiete entrichtet? Mit dieser Frage befasste sich das Landgericht Berlin (Az. 63 S 230/14), wie jetzt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert.In dem Fall hatte ein Vermieter das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Als Grund nannte er Rückstände, die aus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001957.rauswurf-trotz-mietzahlung.html

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