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Prüfung lohnt in jedem Fall

Mietnebenkosten

Mit Ablauf des Jahres 2015 können Nachzahlungen aus formell fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2014 nicht mehr vom Vermieter verlangt werden.

Ein großer Schock erwartete 2015 einen Mieter aus Bayern in seinem Postkasten: Eine Nachzahlung der Betriebskosten von über 2000 Euro. Kein Einzelfall unter deutschen Mietern. Doch was viele nicht wissen: Weist eine Abrechnung formelle Fehler auf, muss sie binnen eines Jahres vom Vermieter korrigiert werden. Damit gelten formell fehlerhafte Abrechnungen von 2014 ab diesem Jahr als unwirksam, wodur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001959.pruefung-lohnt-in-jedem-fall.html

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