Gesetzesnovelle erfüllt Erwartungen nicht

Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Stufen, fehlende Untertitel, keine Gebärdensprache - Behinderte stoßen tagtäglich auf unüberwindbare Barrieren. Der Gesetzgeber nimmt nun die Behörden in die Pflicht.

Die Bundesregierung will weiter Barrieren abbauen, um behinderten Menschen den Zugang zu öffentlichen Gebäuden oder Internetseiten zu ermöglichen. Das sieht eine vom Bundeskabinett gebilligte Novelle des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen vor.

Wie viele betrifft das Gesetz?

Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung sind schwerbehindert, insgesamt 7,5 Millionen. Sozialverbände schätzen, dass deutlich mehr als jeder Dritte wegen dauerhafter Handicaps oder vorübergehender Behinderungen betroffen ist

Was ist jetzt geplant?

Das Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 verpflichtet Behörden bereits zu Behindertengerechtigkeit. Nun sollen die Menschen ab 2018 einen Anspruch auf Behördeninfos in einer speziellen schnörkellosen Ausdrucksweise bekommen. Menschen mit geistigen Behinderungen sollen etwa von Arbeitsagenturen oder der Rentenversicherung Bescheide und Vordrucke in leichter Sprache erläutert bekommen.

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