Arbeitsecke im Wohnzimmer bleibt Privatvergnügen

Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs

Wer sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen will, darf es nur beruflich nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Geklagt hatte ein Mann, der in seinem Büro zu Hause auch seine Immobilien verwaltet.

Für ein richtiges Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung haben die meisten Beschäftigten keinen Platz: Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer muss reichen - oder das Zimmer wird auch zum Wäschetrocknen genutzt.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehört die regelmäßige Arbeit von zu Hause aus längst zum Alltag. In der Steuererklärung können die Kosten für den häuslichen Arbeitsplatz aber meistens nicht geltend gemacht werden.

Hoffnungen auf eine Lockerung der strengen Regeln hat der Bundesfinanzhof in München mit seinem Urteil vom 27. Januar 2016 (GrS 1/14) zerschlagen: In einer Grundsatzentscheidung stellte das höchste deutsche Steuergericht klar, dass Arbeitsecken oder zeitweise genutzte Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt werden.

Was ist ein Arbeitszimmer?

Steuerzahler dürfen das Finanzamt grundsätzlich nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum so gut wie nur beruflich genutzt w...


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