Was passiert mit der Kaution?

Mietwohnung unter Zwangsverwaltung

Bei Zwangsverwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung nimmt der Zwangsverwalter alle Rechte und Pflichten des Vermieters wahr. Ziehen die Mieter aus, muss er ihnen die Kaution zurückgeben.

Dementsprechend kann der Zwangsverwalter seinerseits vom Vermieter die hinterlegte Kaution fordern. Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 300/14) hat nun laut D.A.S. Leistungsservice entschieden, dass der Zwangsverwalter auch vom Hausverwalter eine hinterlegte Kaution einfordern kann.

Hintergrund: Wird eine vermietete Eigentumswohnung unter Zwangsverwaltung gestellt, übernimmt der Zwangsverwalter die Verantwortung. Er ist jetzt Ansprechpartner der Mieter und nimmt die Miete entgegen. Wird der Mietvertrag beendet, muss im Normalfall der Vermieter die hinterlegte Mietkaution an die Mieter auszahlen - nach Abzug von offenen Beträgen etwa für Betriebskosten oder unzureichende Schönheitsreparaturen.

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