Geschäftsmäßig bleibt sie verboten

Sterbehilfe

Die organisierte Beihilfe zum Suizid bleibt in Deutschland bis auf Weiteres verboten.

Das Bundesverfassungsgericht wies mit veröffentlichtem Beschluss vom 8. Januar 2016 (Az. 2 BvR 2347/15) mehrere Eilanträge gegen das seit 10. Dezember 2015 in Kraft befindliche gesetzliche Verbot der »geschäftsmäßigen Sterbehilfe« ab. Bis die Karlsruher Richter eine inhaltliche Entscheidung in der Hauptsache treffen, g...


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