Deutscher Datenschutz und Facebook beschäftigen bald EuGH

Bundesverwaltungsgericht verweist Frage der Befugnisse von Datenschutzbeauftragten an oberste europäische Instanz

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Datenschutz und Facebook wird nun den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Anlass ist ein Gerichtsverfahren aus Schleswig-Holstein, für das das Bundesverwaltungsgericht Fragen nach Luxemburg schickt.

Der seit 2011 bestehende Rechtsstreit dreht sich im Kern um die Frage, welche Befugnisse die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer haben und an wen sich diese Datenschutzbeauftragten bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz wenden, wenn sie in sozialen Netzwerken wie Facebook vorkommen: Ob direkt an Facebook oder aber an ein deutsches Unternehmen wie die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel, das eine Fanpage bei Facebook betreibt.

Begonnen hatte das Ganze mit einer Verfügung von November 2011, die der damalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gegen die Wirtschaftsakademie erlassen hatte. Weichert hatte die Wirtschaftsakademie damals dazu aufgefordert, ihre Facebook-Seite, eine Fanpage, zu deaktivieren. Der Grund lag darin, dass über diese Fanpage Nutzerdaten erhoben wurden, ohne dass die Nutzer widersprechen können, dass ihre Daten gesammelt werden. Dabei werden Cookies gesetzt....


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