Verurteilt wegen Aufrufs zum Geheimnisverrat
Cochem. Wegen der Aufforderung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen hat das Amtsgericht Cochem einen Atomwaffengegner zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann aus Heidelberg eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Ihm wird vorgeworfen, Schriften verbreitet zu haben, die zu Straftaten aufrufen. Laut der Sprecherin soll der Mann versucht haben, Bundeswehrsoldaten am Fliegerhorst Büchel in der Eifel dazu anzustiften, Befehle und Anweisungen zu verweigern. Zudem habe er die Beschäftigten aufgefordert, die Öffentlichkeit über möglicherweise dort stationierte Atomwaffen zu informieren. Der Angeklagte habe die Flugblätter im vergangenen Jahr am Koblenzer Hauptbahnhof verteilt und an die Verwaltung der Verbandsgemeinde Ulmen verschickt, in deren Nähe der Fliegerhorst liegt. Der Mann kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Berufung zu gehen. Bereits im vergangenen September war er wegen Aufrufs zum Geheimnisverrat zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Das Berufungsverfahren läuft noch. dpa/nd
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