Wohnsitzauflagen für Schutzbedürftige nicht generell rechtens

Menschen müssen sich nach EU-Recht in Deutschland frei bewegen dürfen / Bundesregierung plant dennoch Gesetz zur Wohnortbindung

Berlin/Luxemburg. Die deutschen Wohnsitzauflagen für sogenannte subsidiär schutzberechtigte Ausländer, die Sozialleistungen beziehen, verstoßen grundsätzlich gegen EU-Recht. Die Auflagen sind allerdings rechtens, wenn diese Menschen vergleichsweise große Integrationsprobleme haben, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg urteilte. Grundsätzlich dürfen damit auch die subsidiär Schutzberechtigten ihren Wohnort in Deutschland frei wählen, so wie es eine EU-Richtlinie vorsieht. (AZ: C-443/14 und C-444/14)

Dennoch will die Bundesregierung den Flüchtlingen künftig den Wohnsitz für bis zu drei Jahre zuweisen können. Nach Infornmationen der »Saarbrücker Zeitung« (Mittwochsausgabe) wird im Bundesinnenministerium aktuell mit Hochdruck an einem entsprechenden »Wohnungszuweisungsgesetz« gearbeitet, das noch in diesem Frühjahr verabschiedet werden soll.

Dabei soll sich die Zuweisung eines Wohnortes nicht nur auf Fl...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.