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Wenn die Frauenärztin eine Schwangerschaft verkennt

Medizinrecht

Eine Frau suchte die Praxis ihrer Frauenärztin auf, um eine eventuelle Schwangerschaft abklären zu lassen. Sie wollte kein weiteres Kind und beabsichtigte einen Abbruch für den Fall, dass sie schwanger sei. Die Ärztin schloss eine Schwangerschaft aus - ein Irrtum.

Bei einer Ultraschalluntersuchung erkannte die Medizinerin die Schwangerschaft nicht, obwohl die Patientin tatsächlich zu diesem Zeitpunkt in der sechsten Woche schwanger war. Erst neun Wochen später erfuhr die Patientin, dass sie ein Kind bekam. Da war es für eine Abtreibung zu spät. Sie verklagte die Medizinerin auf 25 000 Euro Schmerzensgeld und Kindesunterhalt. Die Frauenärztin hätte im Novemb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1003581.wenn-die-frauenaerztin-eine-schwangerschaft-verkennt.html

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