Auch ohne die NPD bleibt das Rassismusproblem

Eine aktuelle Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung bezweifelt die Wirksamkeit eines Verbots der rechtsextremen Partei

Berlin. Sollten Parteien verpflichtet sein, bei Strafe ihres Verbots jederzeit für die im Grundgesetz verankerte »freiheitliche demokratische Grundordnung« einzutreten? Was zunächst gerade mit Blick auf das laufende NPD-Verbotsverfahren wie eine selbstverständlich zu bejahende Frage erscheint, ist tatsächlich komplizierter. Das schreibt die Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen in Zusammenarbeit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung in einer aktuellen Veröffentlichung mit dem Titel »Darf die NPD wegen Taten parteiloser Neonazis verboten werden?«

Die Beiträge des am Montag erschienenen Bandes bieten »Erkundungen zu rassistischen Akteuren in ostdeutschen Regionen und den Folgen eines NPD-Verbots«. Ein mögliches Verbot der rechtsextremen Partei, argumentiert der sächsische Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne) in seinem Beitrag, beschneide »massiv politische Freiheit«. Treffe diese Beschneidung doch nicht nur Extremisten, sondern lege auch ...


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