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BGH verlangt Auflagen bei Ärzte-Bewertungen
Karlsruhe. Bewertungsportale im Internet müssen Beanstandungen ernsthaft überprüfen. Gegebenenfalls müssen sie den Bewerter auffordern, seinen Kommentar näher zu begründen und den Arztbesuch zu belegen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Dabei dürfe die Prüfpflicht der Portalbetreiber aber nicht so weit gehen, dass Bewertungsportale faktisch nicht mehr betrieben werden könnten...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1003625.bgh-verlangt-auflagen-bei-aerzte-bewertungen.html
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