Unlautere Absichten

Uwe Kalbe über das Urteil des EuGH zur Wohnortauflage für Flüchtlinge

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bestätigte nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, doch die Praktiken deutscher Behörden lassen unlautere Absichten erkennen - oder schlimmeres.

Die Genfer Flüchtlingskonvention war der Maßstab, dem die Luxemburger Richter am Dienstag folgten. Dieser Maßstab muss auch den Staat leiten, wenn er Regeln für den Umgang mit Flüchtlingen festlegt. Migranten mit bürokratischer Herablassung zu behandeln, widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Selbst wenn es in lauterer Absicht geschähe, etwa um Wohnsilos für Migranten zu verhindern. Dafür müssen andere Wege ge...


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