Wenn Efeu an der Garage nagt

Von der (an die Grundstücksgrenze gebauten) Garage der Nachbarin sah die Hauseigentümerin nur die Rückwand. Und die war keine rechte Zierde. Also befestigte die Hobbygärtnerin mit Nägeln und Schrauben ein Rankgitter an der Garagenrückwand und begrünte sie mit Efeu. Nach einigen Jahren war die Wand völlig überwuchert.
Nun war die Hauseigentümerin zufrieden, nicht aber die Garagenbesitzerin. Am Boden der Rückwand sickere ständig Feuchtigkeit ein, so ihre Beschwerde, weil das Wurzelwerk den Garagensockel durchdringe. Mittlerweile sei die ganze Wand durchfeuchtet. Daher müsse der Efeu weg, forderte die Garagenbesitzerin. Darüber hinaus benötigten ihre Handwerker Zutritt zum Garten nebenan, um die Garage zu sanieren. Die Hauseigentümerin lehnte ab und wurde verklagt.
Das Amtsgericht München prüfte die Sachlage vor Ort und stellte fest, dass der ohnehin verbrauchte Putz an der Garagenrückwand durch die Ranken zusätzlich geschädigt wird.
Wurzelwerk und Triebe greifen den Putz an, so der Amtsrichter. Blätter speicherten Feuchtigkeit, was den Verfall weiter beschleunige. Eine Sanierung sei dringend nötig, dazu müsse die Wand freigelegt werden. Die Hauseigentümerin müsse die Pflanze einschließlich des Wurzelwerks, Nägel, Schrauben und Gitter entfernen. Dafür sei nicht die Garagenbesitzerin zuständig. Außerdem habe sie (und die von ihr beauftragten Handwerker) das Recht, das Nachbargrundstück zu betreten, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen.

Urteil des Amtsgerichts München vom 23. Oktober 2006, Az. 241 C 10407/05 (bestätigt...

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