Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Innerhalb von drei Monaten eine neue Stelle suchen

Unterhaltsrecht

Ein getrennt lebender Ehepartner, der langjährig berufstätig war, muss trotz Anspruchs auf Unterhalt auch weiterhin arbeiten. Verliert er seinen Job, muss er binnen drei Monate eine neue Stelle finden.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 12. November 2014 (Az. 13 UF 237/13).Das Ehepaar lebte seit mehreren Jahren getrennt. Beide sind berufstätig. Nach der Trennung erhielt die Frau Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 2000 Euro. Als sie Ende April 2012 ihre Stelle verlor, war sie zunäch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004271.innerhalb-von-drei-monaten-eine-neue-stelle-suchen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.