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Jugendamt soll für ärztliches Falschgutachten haften

Kleinkind aus der Familie gerissen

Ein Horror für Eltern: Ihre Kleinkinder werden aus der Familie gerissen und zu Pflegeeltern gebracht. Laut Landgericht Mainz hat ein falsches Gutachten dazu geführt.

Ein Rechtsstreit um die Trennung zweier Kleinkinder von ihren Eltern nach einem falschen Gutachten der Rechtsmedizinerin nahm im Prozess am 12. Februar 2016 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine neue Wende. Die Berufung der Gutachterin hatte vorläufig Erfolg. Nicht die Rechtsmedizinerin, sondern das Jugendamt, das sie beauftragt hatte, sei Adressat für die Schmerzensgeldforderung der Eltern...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004273.jugendamt-soll-fuer-aerztliches-falschgutachten-haften.html

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