Zustimmung ist nicht zu widerrufen

Mieterhöhung

Ein Mieter kann seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht einfach widerrufen. Das gilt auch, wenn er diese nur schriftlich erklärte und der Vermieter dabei nicht persönlich anwesend war.

Im konkreten Fall forderte eine Vermieterin eine höhere Miete von insgesamt 981 Euro. Sie bat ihren Mieter um Zustimmung. Das Schreiben ließ sie ihm durch einen Vertreter mittels Einwurf zukommen. Der Mieter willigte schriftlich ein. Er kam der Forderung sogar nach und überwies mehrmals die geforderte Miet...


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