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Absage wegen ihres Kindes
Bewerbung einer Mutter
Stellt ein Arbeitgeber eine Bewerberin nicht ein, weil er vermutet, sie müsse sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern, dann handelt er diskriminierend.
So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 11 Sa 194/15), wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.Der Fall: Eine Frau bewarb sich als Buchhalterin beim lokalen Radiosender. Sie bekam eine Absage, mit der sie auch ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhielt. Auf dem Lebenslauf bemerkte die Frau eine handschriftliche Notiz. Neben der Angabe, dass sie verheiratet sei und...
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