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EuGH-Urteil zu Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte für Schäden, die dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 17. Februar 2016 (Az. C-429/14). Allerdings könne der Arbeitgeber nur die im sogenannten Montrealer Übereinkommen festgelegte Höchstsum...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005269.eugh-urteil-zu-flugverspaetung.html

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