Abgabefrist für die Steuerklärung ist der 31. Mai

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 4. Januar 2016 einen Erlass veröffentlicht, in dem es um die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2015 und die Fristverlängerungen geht.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich der 31. Mai.

Die Abgabefrist gilt nicht für alle. Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für Sie erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Das bedeutet: Die Steuererklärung für 2015 muss erst am 31. Dezember 2016 abgegeben werden.

Wenn Sie aufgrund fehlender Unterlagen, eines beruflichen Auslandsaufenthalts oder Krankhei...


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