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Keine fristlose Kündigung erlaubt

Grundsatzurteil des BGH zu Kitaverträgen

Eltern von Kleinkindern haben kein Recht zur sofortigen Kündigung eines Kitavertrags.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Februar 2016 (Az. III ZR 126/15) gibt es kein Recht zur sofortigen Auflösung eines Kitavertrags. Der BGH bezog sich bei seiner Entscheidung auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende. Die Kosten für eine dreimonatige Betreuung müssen Eltern mindestens bezahlen, selbst wenn das Kind nur wenige T...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005273.keine-fristlose-kuendigung-erlaubt.html

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