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Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Ein EU-Gutachten schützt WLAN-Betreiber vor Urheberrechtsverletzungen Dritter

WLAN-Netze gehören vieler Orts dazu - manchmal sogar ohne Passwort. Doch was, wenn die Nutzer das Angebot für illegale Downloads nutzen? Die Einschätzung eines EU-Gutachters halten Beobachter für einen »Paukenschlag«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005417.gewerbetreibende-haften-nicht-fuer-offenes-wlan.html

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