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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtens
Richter: Gebühr gilt für alle / Kläger waren Privatleute, die angaben, keinen Fernseher und zum Teil auch kein Radio zu besitzen / Im Juni sollen weitere acht Klagen verhandelt werden
Am Freitag entschieden Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Zuvor hatten private Kläger argumentiert, sie besäßen kein Rundfunkgerät oder Radio.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005655.bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-ist-rechtens.html
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