Ex-AfD-Politiker darf Höcke nicht weiter belasten
Erfurt. Der frühere AfD-Politiker Oskar Helmerich darf nicht mehr behaupten, dass AfD-Fraktionschef Björn Höcke entschieden haben soll, einen Verlag aus der Kasse der Fraktion zu unterstützen. Das entschied das Landgericht Erfurt am Freitag. Sollte sich der inzwischen fraktionslose Landtagsabgeordnete dem widersetzen, drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro. Außerdem hat Höcke nach Gerichtsangaben Anspruch auf einen Widerruf. Helmerich hatte entsprechende Behauptungen in einem Fernsehinterview erhoben. Höckes Äußerungen sollen demnach 2014 bei einer Fraktionssitzung gefallen sein. Bei der Beweisaufnahme vor gut drei Wochen hatte der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen bereits Zweifel an dieser Darstellung erkennen lassen. Er sagte am Freitag, die zwei gehörten Zeugen hätten das so nicht bestätigt. Nach Angaben des Richters hat Höcke jedoch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, weil seine Persönlichkeitsrechte nicht schwerwiegend verletzt worden seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Helmerich sagte, er werde eine Berufung vor dem Oberlandesgericht prüfen, sobald ihm das Urteil schriftlich zugestellt sei. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.