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Umziehen vor und nach der Arbeit muss vergütet werden

Arbeitsgericht: Kleidungswechsel ist Weisung des Arbeitgebers

Verpflichtet der Arbeitgeber seine Angestellten dazu, während des Dienstes Arbeitskleidung zu tragen, so muss er auch das Umziehen vor und nach der Arbeit vergüten.

Über dieses Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen (Az. 3 Ca 1700/14) informiert die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH).Im verhandelten Fall arbeitete ein Mann seit 1996 als Mechaniker in einem Betrieb. Für seine Arbeit ist er verpflichtet, bei Dienstantritt Arbeitskleidung anzulegen und diese nach Ende auch wieder gegen seine normale Straßenkleidung zu wechseln. Er brauchte dafür z...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005943.umziehen-vor-und-nach-der-arbeit-muss-verguetet-werden.html

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