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Privat gesurft

Kündigung

Während der Dienstzeit privat zu surfen, ist ein Kündigungsgrund. Arbeitgeber dürfen zudem ohne Zustimmung des Mitarbeiters den Browserverlauf des Dienstrechners auswerten.

Das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 5 Sa 657/15). Die Datenverwertung sei zulässig, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit habe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen, so das Gericht.Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber den Rechner eines Mitarbeiters überprüft und festgestellt, dass der Beschäftigte an fünf von 30 Arbeitstagen das Internet privat gen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005945.privat-gesurft.html

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