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Reststrafe für Schreiber zur Bewährung ausgesetzt

Augsburg. Die Reststrafe für den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Das habe das Oberlandesgericht(OLG) München entschieden, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit. Das OLG sah demnach »besondere Umstände«, die eine Aussetzung der Reststrafe nach Ablauf der Hälfte der Strafe rechtfertigten. Eine Rolle hätten bei der Entscheidung vor allem Sc...

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