Gericht: Tod des Partners ist kein Grund für Reiserücktritt

Reiserücktrittsversicherung

Wenn der Ehepartner stirbt, ist das nach Auffassung des Amtsgerichts München kein Grund für den Rücktritt von einer gemeinsam geplanten Reise.

Die Trauer sei keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen, beschloss das Amtsgericht München in einem am 4. März 2016 veröffentlichten Urteil (Az. 233 C 26770/14). »Die (schwere) Trauer ist vielmehr als ganz normale Folge des Versterbens eines nahen Angehörigen zu sehen«, so das Gericht.

Die Reiserücktrittsversicherung müsse darum nicht zahlen. »Die Klägerin zeigte nachvollziehbarerweise eine akute Belastungsreaktion - mithin einen psychischen Schock. Dies ist jedoch...


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