Diebstahl aus Hotelsafe kein Reisemangel

Reise- und Fluggastrecht

Der Diebstahl aus einem Hotelsafe gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und stellt keinen Reisemangel dar. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen deshalb nicht.

Zu dieser Entscheidung kam das Amtsgericht München mit Urteil vom 6. August 2015 (Az. 275 C 11538/15 ).

Ein Ehepaar aus München hatte eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Dort wurde es Opfer eines Einbruchdiebstahls. Die Reisenden behaupteten, während ihres Aufenthalts sei in das Hotelzimmer eingebrochen und aus dem Safe Bargeld im Wert von insgesamt 756,98 Euro entwendet worden (666 Euro und 108 US-Dollar).

Weiter trugen die Reisenden vor, nach dem Vorfall hätten sie gut zwei Stunden bei der örtlichen Polizei verbracht, um die Anzeige aufzugeben. Die verbleibenden sechs Urlaubstage nach dem Einbruch hätten sie aus Angst vor weiteren Einbrüchen nicht mehr genießen können. Die Hotelzimmertüre habe erkennbare alte Einbruchsspuren aufgewiesen, die darauf haben schließen lassen, dass die Tür zumindest schon einmal vor dem Aufenthalt des Ehepaares aufgebrochen worden sei.

Die Urlauber verlangten vom Vera...


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