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Glücksspielanrufe am Arbeitsplatz mit Folgen

Fristgerechte Kündigung

Wer kostenpflichtige Glückspielanrufe auf Kosten des Arbeitgebers tätigt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Wenn er die Kosten nicht übernimmt, kann er gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung ist aber nicht möglich, wenn die private Nutzung des Diensttelefons grundsätzlich erlaubt ist. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2015 (Az. 12 Sa 630/15).Die Frau war als Bürokauffrau tätig. Zu ihren Aufgaben gehört es, eingehende Rechnungen zu kontrollieren und ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1006641.gluecksspielanrufe-am-arbeitsplatz-mit-folgen.html

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