Einnahme psychoaktiver Kräuter führt zum Fahrradfahrverbot

Verwaltungsgericht urteilte

Wer unter dem Einfluss von psychoaktiven Kräutermischungen, beispielsweise synthetisch hergestellte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze, Fahrrad oder E-Bike fährt, muss damit rechnen, dass ihn die Führerscheinstelle zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auffordert.

Verweigert derjenige die MPU, kann ihm die Behörde nicht nur das Autofahren, sondern auch das Fahren mit Fahrrädern und Mofas untersagen. Das entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt mit Beschluss vom 21. Januar 2016 (Az. 3 L 1112/15.NW).

Zum Hintergrund: Bei Drogen im Straßenverkehr verstehen die Behörden keinen Spaß. Nicht nur der Kfz-Führerschein ist in Gefahr. Auch das Führen von führerscheinfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern kann verboten werden. Denn nach dem Straßenverkehrsgesetz hat die Führerscheinstelle das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen, wenn sich jemand dafür als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet erweist...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.