Auch bei anderen Unterhaltspflichten möglich

Adoption

Möchte ein Unterhaltspflichtiger ein Kind adoptieren, können die leiblichen Kinder das nicht ohne Weiteres verhindern. Auch das adoptierte Kind ist unterhaltsberechtigt. Verringert sich jedoch der Unterhaltsanspruch für die leiblichen Kinder nur wenig, darf die Adoption nicht untersagt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Dezember 2014 (Az. 4 UF 90/14).

Der Mann hat zwei Töchter, die bei der Mutter leben. Er ist seit mehreren Jahren geschieden und hat keinen nennenswerten Kontakt zu den beiden Mädchen. Er ist erneut verheiratet und lebt mit der Frau und deren zwei Kindern zusammen. Er wollte das noch minderjährige Kind seiner neuen Ehefrau adoptieren. Der leibliche Vater hatte zugestimmt.

Die beiden Töchter aus der er...


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