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Nichteheliche Familien beim Elternunterhalt aufgewertet

BGH-Urteil zum Elternunterhalt

Partner, die in einer nichtehelichen Familie zusammenleben, müssen künftig weniger Pflegekosten für ihre gebrechlichen Eltern bezahlen als bislang. Damit werden freiwillige Familienleistungen in Partnerschaften gewürdigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007331.nichteheliche-familien-beim-elternunterhalt-aufgewertet.html

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