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Nichteheliche Familien beim Elternunterhalt aufgewertet
BGH-Urteil zum Elternunterhalt
Partner, die in einer nichtehelichen Familie zusammenleben, müssen künftig weniger Pflegekosten für ihre gebrechlichen Eltern bezahlen als bislang. Damit werden freiwillige Familienleistungen in Partnerschaften gewürdigt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007331.nichteheliche-familien-beim-elternunterhalt-aufgewertet.html
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