Eltern dürfen nicht ohne Weiteres von diesem Sparkonto abheben

Wenn Großeltern ein Sparkonto fürs Enkelkind anlegen

Haben die Großeltern für ihr Enkelkind ein Sparbuch angelegt, dürfen die Eltern nicht ohne Weiteres Geld von diesem Konto abheben. Denn das Geld ist für den Inhaber des Kontos vorgesehen.

Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 28. Mai 2015 (Az. 5 UF 53/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Im verhandelten Fall hatten die Großeltern im Jahr 2008 für ihren Enkel ein Sparbuch angelegt und 1000 Euro eingezahlt. Im weiteren Verlauf des Jahres zahlte der Vater des Kindes weitere 1350 Euro ein, und zwar mit dem Verwendungszweck »Geburts- und Taufgeld«.

Als die Eltern des Jungen sich tr...


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