Keine Buchung ohne Beleg!

Wohneigentum: Jahresabrechnung

Im Frühjahr ist es wieder so weit: Mindestens einmal im Jahr müssen Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) den Verwaltungsbeiräten alle Belege (Rechnungen, Auszüge, Verträge, Kostenvoranschläge etc.) zur Prüfung vorlegen.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps zur Kontrolle der Ausgaben und zur Prüfung von Rechnungen, Kontenauszügen usw. Dabei kann es für die einzelne WEG um viel Geld gehen.

Die Belegprüfung ist Aufgabe der Verwaltungsbeiräte, sagt WiE-Rechtsberaterin Kerstin Roux. Gegenkontrollen müssten sein. Immer wieder komme es auch vor, dass Verwalter von ihnen betreute WEG verwechseln, Rechnungen vom falschen Konto abbuchen lassen. Roux rät deshalb: Keine Buchung ohne Beleg! Damit diese Aufgabe besser zu bewältigen ist, sind die Belege nicht nur einmal im Jahr, sondern vierteljährlich zu kontrollieren.

Gerade bei großen WEG sind die Beiräte jedoch oft zeitlich damit überfordert, alle Belege einzeln zu prüfen. Hier ist zunächst einmal mit einer Plausibilitätsprüfung zu starten. «Legen Sie die Abrechnung vom Vorjahr daneben und schauen Sie, ob die Ausgaben sich im Rahme...


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