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Ärger in Studenten-WG

Hausrecht

Zieht die Mutter eines Studenten gegen den Willen anderer Bewohner für länger in eine WG ein, dürfen sie Mitbewohner auch mit Polizei aus der Wohnung werfen.

Die WG-Bewohner haben ein Hausrecht, der Verweis aus der Wohnung sei rechtens, erklärte das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 24. Februar 2016 (Az. 11 U 67/15). In dem konkreten Fall hatte ein Student seine Mutter gebeten, während seines Urlaubs auf die Wohnung aufzupassen und seine Haustiere zu versorgen. Daraufhin zog die Frau während der Abwesenheit ihres Sohnes in die WG ein. Ein anderer Mi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007339.aerger-in-studenten-wg.html

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