Falsche Farbe an der Außentür

Mietrecht

Mieter dürfen die Außentüre ihrer Wohnung nicht in einer anderen als der hausüblichen Farbe streichen.

Wer eine Wohnung mietet, genießt dann einen großen Gestaltungsspielraum. Er darf völlig eigenständig entscheiden, wie er seine Wohnung einrichtet und in welcher Farbe er Türen und Wände streicht.

Doch die Grenze ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dann erreicht, wenn die »Auß...


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