Medizintourismus führt zu Wohnungskündigung

Untervermietung

Das in München seit einiger Zeit wiederholt vorkommende Untervermieten von Wohnungen an Medizintouristen aus dem arabischen Raum kostete jetzt einen Mieter seine Wohnung.

Er muss diese wegen eines schwerwiegenden Pflichtverstoßes nun räumen. In einem am 19. Februar 2016 veröffentlichten rechtskräftigen Urteil entschied das Amtsgericht München (Az. 432 C 8687/15), dass die Vermieterin zu Recht dem Mann die Wohnung gekündigt hatte.

Der Beklagte war seit Mitte 2012 Mieter einer 86,5 Quadratmeter großen Wohnung, für die er monatlich 1230 Euro zahlte. Beim Abschluss des Mietvertrages habe er erklärt, zusammen mit seiner Frau einziehen zu wollen. Tatsächlich hätten in der Folgezeit aber immer wieder Untermieter aus dem arabischen Kulturkreis die Wohnung genutzt, de...


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