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Schwiegersohn muss Vermögen offenlegen

Urteile im Überblick

Auch Schwiegerkinder eines pflegebedürftigen Menschen können vom Sozialamt zu Auskünften über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet werden.

Das Landessozialgericht Mainz (Az. L 5 SO / 78/15) bestätigte im am 25. Februar 2016 veröffentlichten Urteil die entsprechende Forderung einer Kommune. Dabei ging es um eine mittlerweile verstorbene Frau, für deren Pflege das Sozialamt aufgekommen war. Um mögliche Unterhaltsansprüche zu prüfen, hatte die Behörde nicht nur von der Tochter der Frau, sondern auch von deren Ehemann Auskünfte über die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007347.schwiegersohn-muss-vermoegen-offenlegen.html

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