Klage gegen Drohnenangriffe von Ramstein aus abgewiesen

Kein Recht auf Klage gegen Steuerung von US-Kampfdrohnen über Ramstein / Anwohner von US-Airbase in Pfalz unterliegt vor Gericht

Leipzig. Anwohner des US-Stützpunkts Ramstein in der Pfalz können nicht dagegen klagen, dass von dort aus US-Kampfdrohnen für ihren Einsatz in Afghanistan gesteuert werden. Allein die räumliche Nähe zu dem US-Militärflughafen verleiht einem Anwohner noch kein Klagerecht, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 1 C 3.15)

Der Kläger hatte gefordert, dass die Bundesregierung bewaffnete Drohneneinsätze der US-Streitkräfte auf Einh...


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