Gericht verwirft Revision im Maskenmann-Fall

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Potsdam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Maskenmann-Prozess um Überfälle auf Millionäre in Brandenburg verworfen. Das sagte der Anwalt des Angeklagten, Axel Weimann, den Zeitungen »Märkische Allgemeine« und »Potsdamer Neueste Nachrichten«. Der BGH hat die Entscheidung noch nicht veröffentlicht und äußerte sich nicht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Angeklagten im Juni vergangenen Jahres unter anderem wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem spektakulären Prozess war es um die Entführung eines Bankmanagers sowie um Überfälle auf eine Millionärsfamilie gegangen. Der angeklagte arbeitslose Dachdecker hatte die Vorwürfe in dem Indizienprozess bestritten. Verteidigung und Nebenklage hatten Revision eingelegt. Der Täter hatte bei den Überfällen immer eine Art Imkermaske getragen, deswegen ist vom Maskenmann-Fall die Rede. dpa/nd

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