Mieterschutz bei Kündigungen wegen Eigenbedarf gestärkt

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Eigenbedarfskündigungen von Mietwohnungen durch Vermieter sind zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung der Wohnung ausgeschlossen. Dies gelte wegen der überragenden Bedeutung des Mieterschutzes auch, wenn die Wohnung vor der am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Kündigungsschutzklausel-Verordnung veräußert worden sei, teilte das Landgericht am Freitag mit. Ein Vermieter hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mitte eingelegt, das die Räumungsklage gegen einen Mieter, der nicht mit der Kündigung einverstanden war, abgewiesen hatte. Das Landgericht erklärte nun die Berufung in einem Beschluss vom 17. März für offensichtlich unbegründet. Der Vermieter hat seine Berufung daraufhin zurückgenommen. nd

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