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Ausbildungskosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben

Steuertipps

Ein Selbstständiger kann die Kosten für die Ausbildung seiner Kinder nicht als Betriebsausgaben abziehen - auch dann nicht, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten.

Der Grund dafür: Eltern sind unterhaltsrechtlich zur Übernahme der Kosten einer angemessenen Berufsausbildung ihrer Kinder verpflichtet. Die Zahlung der (hier) Studienkosten ist also privat veranlasst und daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.Eventuell vorhandene betriebliche Erwägungen, so das Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 15. Januar 2015 (Az. 4 K 2091/13) könnten allenfalls zu ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008149.ausbildungskosten-der-kinder-sind-keine-betriebsausgaben.html

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