Beim Unfall auf Dienstreise sind Prozesskosten nicht absetzbar

Die Kosten eines Strafprozesses sind auch dann nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat.

Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 22. Januar 2016 (Az. 4 K 1572/14), wie der Newsletter der Steuer- und Rechtstipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (AA) in Köln berichtet.

Der verhandelte Fall: Ein Angestellter befand sich auf einer Dienstreise, fuhr deutlich zu schnell und verursachte dabei mit seinem Sportwagen einen schweren Verkehrsunfall: eine junge Frau verstarb, eine weitere erlitt eine Querschnittslähmung.

Der Unfallverursacher wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung angeklagt und nach mehrjährigem Strafprozess über mehrere Instanzen zu einer Freiheitsstrafe ...


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