Bei Luftbildern Widerspruch einlegen

Verbraucherschützer warnen

Wer Luftbilder von seiner Immobilie oder seinem Grundstück nicht will, sollte widerrufen. Die Verbraucherzentrale hilft bei Überrumpelung an der Haustür.

Ende 2014 überraschte eine Firma viele Brandenburger an der Haustür und verkaufte ihnen Luftbildaufnahmen ihrer Grundstücke und Häuser. Wenn Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen wollten, akzeptierte die Firma das nicht, da die Bilder individuell angefertigt worden seien.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Potsdam gibt nun den Verbrauchern Recht. Dagegen hat das Unternehmen jedoch Rechtsmittel eingelegt. Der Ausgang bleibt abzuwarten. Dennoch sollten Betroffene, die die Luftbildaufnahmen nicht haben wollen, jetzt tätig werden. Die Verbraucherschützer helfen beim Widerruf.

Auch aktuell sind sie wieder unterwegs: die Mitarbeiter einer GmbH für Luftbilder. Mehrere Beschwerden von Betroffenen liegen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vor. Daher ist das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10. Februar 2016 (Az. 2 O 429/14) höchst aktuell. Das Gericht entschied, dass die Firma Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen muss, wenn sie...


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