Ansprüche verjähren nach sechs Monaten

Schadenersatz

Ist ein Mieter ausgezogen und bestehen noch finanzielle Ansprüche an ihn, muss sich der Vermieter an die Verjährungsfrist halten.

Schadenersatzansprüche gegen einen ausgezogenen Mieter verjähren laut Gesetz in sechs Monaten. Eine zeitliche Ausdehnung der Verjährungsfrist im Mietvertrag ist unzulässig.

Ein Vermieter stritt mit seinem ausgezogenen Mieter ...


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