Mieterhöhung darf fehlerhaft sein

Mietrechtsurteil

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) können Mieter eine Mieterhöhung nicht pauschal verweigern, nur weil ein vom Eigentümer eingeholtes Gutachten kleinere Fehler aufweist.

Diese Gutachten müssten aber zwingend Aussagen über die ortsübliche Vergleichsmiete und die Einordnung der betroffenen Wohnung in das bestehende Preisgefüge enthalten, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 3. März 2016 (Az. VIII ZR 69/15). Andernfalls sei die Berechtigung der Mieterhöhung nicht zu überprüfen.

Damit bekam ein Eigentümer aus dem Raum Friedberg Recht. Der verlangte von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Man...


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