Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Ferienfreizeit wird Schülern bezahlt

Hartz IV

Besuchen Kinder von Hartz-IV-Empfängern in den Ferien eine mehrtägige Freizeit eines Schülerhortes, können sie sich die Kosten vom Jobcenter oder der zuständigen Kommune erstatten lassen. Denn bei der Hortfreizeit handelt es sich um ein Bildungsangebot, bei dem die Aufwendungen zu übernehmen sind.

Das entschied das Sozialgericht Speyer in einem am 3. März 2016 (Az. S 15 AS 857/15) bekanntgegebenen Urteil. Damit muss die Stadt Landau zwei Grundschülern eine viertägige Hort-Freizeit während der Osterferien bezahlen. Der Schülerhort ist an ihre Grundschule angeschlossen.Die im Hartz-IV-Bezug stehende Mutter beantragte bei der Stadt die Kostenübernahme in Höhe von jeweils 55 Euro. Doch die Komm...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008165.ferienfreizeit-wird-schuelern-bezahlt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.