BGH nimmt die Betreiber in die Pflicht

Ist in Bewertungsportalen im Internet alles erlaubt?

Bewertungsportale im Internet werden immer wichtiger. Doch was tun, wenn man dort als Arzt, Rechtsanwalt oder Handwerker eine miserable Note bekommt oder über Hotelbetten gemeckert wird?

Der Bundesgerichtshof stärkte mit Urteil vom 1. März 2016 (Az. VI ZR 34/15) nun die Rechte der bewerteten Anbieter und nimmt die Portale in die Pflicht. Bewertungsportale müssen die Einschätzungen ihrer Nutzer künftig gründlicher überprüfen und konkrete Nachweise zum Wahrheitsgehalt liefern.

Worum ging es vor dem BGH?

Strittig in dem Verfahren war, ob überhaupt und wenn ja wie das Gesundheitsportal Jameda den Besuch des Patienten bei dem klagenden, weil schlecht bewerteten Zahnarzt beweisen muss. Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Jameda hingegen fürchtet um die Anonymität seiner Nutzer. Von solchen Nachweisen, auch wenn sie anonymisiert würden, könne leicht auf die Identität des Nutzers geschlossen werden.

Warum ist Anonymität für Bewertungsportale so wichtig?

Wer etwa Ärzte bewertet, will meist anonym bleiben. Je mehr

Bewertungen wiederum in ein...


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